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Der Mülverstedter Hexenprozess

| Am 17. Dezember 1658 herrschte große Aufregung
in Mülverstedt. Das ganze Dorf vom herrschaftlichen Schloss
bis zur letzen strohgedeckten Hütte war auf den Beinen
und viele Schaulustige aus den umliegenden Gemeinden zogen durch
das Dorf. Heute soll eine Hexe auf dem Scheiterhaufen verbrannt
werden..... |
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Die leidgeprüften Einwohner hatten in den letzten
Jahren viel erlebt. Die Schrecken des 30 jährigen Krieges
waren noch nicht überwunden. Zweimal war die Pest während
des Krieges im Dorf ausgebrochen und forderte viele Opfer.
Die Schweden und Pappenheimer Scharen zogen plündernd,
sengend und mordend durch den Ort und verbreiteten viel Leid.
1632 wurde das Schloss der Herrn von Hopffgarten niedergebrannt
In den Kirchenbüchern lassen sich von 1626 bis 1640 rund
250 Todesopfer zählen. Man kann annehmen, das sich durch
die Auswirkungen des Krieges die Anzahl der Einwohner um 2/3
verringerte. All diese Ereignisse ließen die Einwohner
abstumpfen und verrohen. Angst und Aberglaube waren stark
verbreitet. Es gab kaum noch Mitgefühl unter den Bürgen
und außergewöhnliche Begebenheiten haben eine Ursache.
So wie auch hier in der Mülverstedter Chronik und in
alten Zeitschriften beschrieben: Das Jahr 1658 war ein Mäusejahr.
Trotz guter Ernte drohte dem Dorf eine Hungersnot weil die
Nager in Massen auftraten und die eingebrachte Ernte zu vernichten
drohten. Das plötzliche Auftreten schien den Leuten nicht
mit rechten Dingen zuzugehen. Man war geneigt, ihr Erscheinen
der Zauberei zuzuschreiben, wie man ja in dieser Zeit, allen
Schäden an Vieh und Wirtschaft, der Zauberei in die Schuhe
schob. Starb ein Pferd, nahm das Vieh das Futter nicht an,
konnte man keine Butter gewinnen, immer hieß es: "Wir
sind verhext". Je weniger man sich in alter Zeit von
den alltäglichen abweichenden Erscheinungen aus den Gesetzen
der Natur zu erklären wusste, desto mehr war die Ursache
Zauberei und Hexerei. War man erst mal überzeugt, dass
die Mäuseplage durch Zauberei entstanden ist, so war
die Zauberkünstlerin bald gefunden. Die öffentliche
Meinung wies laut nach Zimmern. Das Volk war erregt und wollte
ein Opfer.
Am 24. Juli 1658 wird Barbara, Hans Wenzels zu Grumbach Tochter
vor das Amt in Salza geladen, wo sie bekennt, dass sie während
Ihrer Dienstzeit in Zimmern bei Jacob Winzer dort von ihrer
Nachbarin Christine Spiering , Jeremias Spierings Eheweib,
das Mäusemachen gelernt habe. Ihre Nachbarin Christine
habe "ein schwarzes Pulver in einer Düte gehabt,
dass sie auf die Erde gestreut, habe dann Maul, Beine und
kleine Schwänze daran gezeichnet und dabei gesagt: Werdet
Mäuse in des Teufels Namen, sobald waren es 20, 30 oder
mehr Mäuse geworden." Wenn sie aber gesagt:
"Weg in Teufels Namen" und mit der Hand weggewiesen,
"wären sie wieder weggekommen". Um den
Zweck solchen Mäusemachens gefragt, habe Christine Spiering
geantwortet: " Sie sollen den Leuten das Korn abfressen".
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Auf Grund dieser Aussage wird Christine Spiering von den
Hopffgartschen Gerichtsknecht Andreas ergriffen und in Ketten
gelegt, die der Zimmersche Schmied George Hellmut eiligst
gefertigt hatte und in das Burggefängnis nach Mülverstedt
abgeführt. (Zimmern gehörte damals zu Mülverstedt
und unterstand der Gerichtsbarkeit der Herren von Hopffgarten)
Wer ist Christine Spiering? Sie scheint einer fahrenden Familie
angehört zu haben, wie sie der Krieg nach Verbrennung
der Dörfer und Verödung der Dörfer zu Tausenden
auf die Landstraße geworfen hat. Sie ist viel umhergekommen
in der Welt. Sie hat z.B. im Braunschweigischen bei einer
Frau Marta gedient und verschiedentlich den Harz durchwandert.
Ihr Alter und ihren Geburtsort weiß sie nicht anzugeben.
Ihr Vater Hans Ißleb lebt noch in Großbrüchter.
Seit 13 Jahren ist sie mit Jeremias Spiering verheiratet.
Die Ehehleute haben 7 Jahre in Großbrüchter gewohnt.
Dann sind sie mit 3 Kindern nach Flarchheim in ein "alt
bös Häuslein" gezogen. Das war so baufällig
und bot so wenig Schutz, das eine Nachbarin, Barbara, Hans
Bartloffs Eheweib, die armen und frierenden Leute aus Barmherzigkeit
9 Wochen des Winters in ihr nahmen. Nach 3 ½ Jahren
zog die Familie von Flarchheim nach Zimmern. Eine einwandfreie
Person ist die Christine Spiering nicht. Sie ist nicht ehrlich.
Sie will die Barbara Barthelmann in Flarcheim verführen,
ihrer Herrin, der Frau Anna Elisabeth Nasin geb. Heiling,
Brot zu stehlen. Sie steht auch in sittlicher Beziehung nicht
in gutem Rufe. Denn sie hat eingestandener maßen die
Barbara Wenzel in Grumbach, ein 14 jähriges Mädchen
verkuppelt und scheint sich selbst nicht tadelfrei gehalten
zu haben. Am 26. Juli und 4 August hat die Verhaftete hier
in Mülverstedt ihre ersten Verhöre zu bestehen.
Von den 21 Fragen die ihr vorgelegt wurden, interessieren
die Zwei, ob sie selbst Zauberei getrieben und die Barbara
Wenzel in Mäusemachen unterrichtet habe. Natürlich
muss sie die Dinge leugnen, die in keines Menschen Macht liegen.
Da beschließt man die Angeklagte und die Belastungszeugin
einander gegenüberzustellen. Man verabredet für
den 10. August 1658 ein Verhör in Schönstedt. Dort
kamen der fürstlich sächsische Amtsschreiber Henrici
Guisy wie auch der Amtslandrichter Bratengeier mit dem Hopffgartischen
Richter Johann Fischer zusammen. Jene führten, die in
Langensalza in Haft befindliche Barbara Wenzel, die anderen,
die Christine Spierling mit sich. Beide werden sich gegenüber
gestellt. Barbara Wenzel bleibt bei ihrer belastenden Aussage.
Christine Spierling bei Ihrer Leugnung. Die kurfürstlich
sächsischen Schöppen zu Leipzig , die in jedem Kriminalfalle
um ihr Urteil gefragt werden mussten, damit nicht urkundige
Schöppen voreilige verkehrte Urteile fällen, ordnen
eine nochmalige genaue Untersuchung an. Sie geben den Auftrag
, besonders nach Gegenständen der Zauberei im Hause Spiering
in Zimmern zu forschen und regten die Frage an, ob die Belastungszeugin
mit der Angeklagten vielleicht in Haß und Feindschaft
lebt. Auch diese neue Untersuchung liefert kein anderes Ergebnis.
Da verfügt der Leipziger Schöppenstuhl: "
Da die Angeklagte offenbar nicht unschuldig sei, so sollte
man sie, wenn sie in Güte ihr Bekenntnis nicht tun wolle,
mit der Schärfe ziemlicher Weise angreifen und befragen"
. Dies geschah am 29 Oktober 1658. |
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Nachdem die Angeklagte wieder die bekannten Fragen verneinte,
beginnt für des Weib die Tortur. Der Scharfrichter sucht
sie, durch die Folter zum Geständnis zu bewegen. "Weil
man die Inquisittin", so berichten die Akten, "alles
was ihr in Güte vorgehalten worden, verleugnet, und ungeachtet
fleißiger Verwarnungen dabei verharret, als sie dem
Scharfrichter Hans Nicol Messingen das Urteil gleichfalls
vorgelesen und demselben gemäß mit der Inquistion
zu verfahren aufgetragen worden. Nachdem sie nun angegriffen
und ihr die Instrumente (Marterwerkzeuge) vorgelegt
, auch wie er mit ihr verfahren müsse, umständlich
zu Gemüte führet, hat sie zwar anfänglich bei
vorheriger Leugnung verharret, Nachdem ihr aber erstlich das
Haar abgeschitten, hernach an die Leiter geführet und
die Hände geschnüret, hat sie gesagt, er solle inne
halten, sie wolle alles bekennen."
Christine Spiering bekennt sich zu allem was man von ihr
fordert. Sie bekennt sich zur Zauberei, dass sie Mäuse
gemacht, dass sie Barbara Wenzel das Mäusemachen unterrichtet,
dass sie zweimal in der Walpurgisnacht auf dem Blocksberge
(Brocken/Harz) an Tanz und Gelage teilgenommen habe. Sie fürchte
den Tod selbst nicht so als die furchtbare Folter durch Daumenschrauben,
spanischen Stiefel, pommersche Mützen und den gespickten
Hasen. Auf das Bekenntnis der Christie Spiering gibt der Leipziger
Schöppenstuhl das Gutachten: "Sie möchte
wegen solcher Misshandlung mit dem Feuer vom Leben zum Tode
gestraft werden." Es folgt nun am 17. Dezember 1658
das hochnotpeinliche Halsgericht als der letzte feuerliche
Akt des Trauerspiels. Es geschah im Namen der Herren von Hopffgarten
nämlich: |
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Dietrich von Hopffgarten
Ernst Friedrich von Hopffgarten
Ernst Friedrich von Hopffgarten jun.
Melchior von Hopffgarten |
| Das Gericht fand unter freiem Himmel statt. Dort
wo die alte, von Flarchheim oberhalb Mülverstedt nach Weberstedt
gehende Heerstraße das Mülverstedter Gewende schnitt,
war in alter Zeit die Stätte des Hochgerichtes, wie sich
in der Erinnerung der alten Leute erhalten hat. Dort stand einst
der Galgen, an ihm die Leiter, die der zu Henkende hinauf steigen
musste. Dort war auch das Rad aufgestellt. Bis 1780 sind die
Wahrzeichen einer grausamen Rechtspflege vorhanden gewesen.
Am 17. Dezember 1658 ist die Stätte des Halsgerichtes mit
Schranken umzogen, um das zahllose Volk , das sich aus der Nähe
und Ferne zu dem Schreckenschauspiel eingefunden hat, zurückzuhalten.
In der Mitte ist eine schwarzbezogenen Tafel eingerichtet, an
der schwarzbezogene Stühle stehen. Im feierlichen Zuge
ziehen sie hinaus aus den Schlosse nach dem Richtplatz. An der
Spitze der Richter Johann Fischer, nach ihm die Schöppen,
die das Urteil zu finden haben. Darauf führt der Gerichtsknecht
Andreas Spieß die Christine Spiering, welche in Ketten
gefesselt ist. Es schließt sich im scharlachroten Kleid
der Scharfrichter Johann Nikolaus Messing, dem zum großen
Verdrusse des Langensalzaer Richters Georg Kudermann die Exekution
übertragen wird. Richter und Schöppen schwarz gekleidet,
nehmen an der Tafel Platz. Die Schöppenbank wird von vier
Männern gebildet. Die Namen von dreien sind erhalten. Es
sind Einwohner von Mülverstedt, jedenfalls die zuverlässigsten,
verständlichsten Männer der Gemeinde: |
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1. Michael Stetefeld, gest. am 10.08.1675,
71 Jahre alt
2. Martin Wendehut, Schneider, 1640 Pächter der Schenke,
gest. 02.05.1663
3. Hans Fuckel aus dem jetzigen Weidenbachschen Hause gest.
19.10.1684, 80 Jahre alt
Außerdem ist zugegen Leonard Schröter, Notarius
Publicus (Gerichts- oder Stadtschreiber)aus Langensalza.
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Das Gericht wird vorschriftsmäßig gehegt, wie
folgt. Der Richter fragt den ersten Schöppen Michael
Stetefeld: "Ob es an der Zeit sei, das er im Namen
der wohledlen, gestrengen und festen Junkern von Hopffgarten
das hochnotpeinliche Halsgericht einem in jedem zu seinem
Rechte hegen möge." Darauf antwortete der Schöppe:
"Ja, es ist an der Zeit." Hierauf der Richter:
" So hege ich im Namen der Junker von Hopffgarten,
das hochnotpeinliche Halsgericht von Gotteswegen und in Gegenwart
der mir zugeordneten Schöppen. Ich gebiete in diesem
hochnotpeinlichem Halsgericht Frieden und dann meiner Schöppen
Frieden und verbiete Unfriede, erstlich gebiete ich Gottesfrieden.
Wer diesen Frieden bricht, dem gehe es an sein Halsgericht.
Ich bedinge mir auch an diesem hochnotpeinlichen Halsgericht
alle bedenklichen Dinge, ich benenne sie oder ich benenne
sie nicht mit zwei und eins, mit Urteil und Recht."
Nachdem fragt der Richter den anderen Schöppen Martin
Wendehut: " Martin Wendehut ich frage euch, ob es
das hochnotpeinliche Halsgericht, einem jedem zu seinem Rechte
gehegt habe?" Darauf die Antwort: "Ja es
ist geschehen."
Es wird er Angeklagten das Gutachten des Leipziger Schöppenstuhls
verlesen. Die Spiering wird noch einmal umständlich über
die Punkte vernommen, die man ihr zu Last legt. Da sie ihr
Schuldbekenntnis erneuert, so treten die Schöppen zusammen
um das Urteil zu finden. Der Richter verkündet das Urteil.
Es lautet auf den Tod durch Feuer. Das Gericht wird aufgehoben,
die Stühle werden umgeworfen, der Stab wird gebrochen
und die Verurteilte dem Scharfrichter übergeben zur sofortigen
Vollstreckung des Rechtsspruches. Vorher tritt jedoch die
Kirche in ihr Recht. Magister Georg Wekmann, der erst vor
ein paar Wochen von Kammerforst hierher versetzt ist, nimmt
der Delinquentin die Beichte ab. Vor der Beichte, so berichtete
Magister Wekmann: "Sagte sie dem Teufel ab, bekannte
dem apostolischen Glauben, betete andächtig, erklärte
den Tod geduldig zu erleiden, bat dass ihre Kinder zur Schule
gehalten und in der Gottesfurcht erzogen werden."
Darauf legte der Scharfrichter Hand an sie. Der Scheiterhaufen
ist wohl schon errichtet. Das Opfer wird auf den Scheiterhaufen
geworfen und festgebunden auf dem tischartigen Stein. Nach
wenigen Minuten lodern die Flammen um das arme Weib. Bleich
vor Schrecken stehen die Tausenden ringsum und sehen dem schrecklichen
Schauspiel zu |
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(entnommen aus den Blättern
" Aus dem Unstruttale" Nr. 37, Jahr 1911 und Mülverstedter
Chronik) |

Hexenstein am Mülverstedter Anger im Pavillion
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Im Zusammenhang mit der Hinrichtung der Christine Spiering
aus Zimmern ist noch folgender Bericht erwähnenswert.
Barbara Wenzel, die im Prozess Hauptzeugin war, wurde 4 Tage
später ebenfalls zum Tode verurteilt.
In der Chronik der Stadt Langensalza von Carl Friedrich Göschel
und Christian Friedrich Hentschel aus dem Jahr 1848 finden
wir nachfolgenden Text:
So ward im Jahre 1658 am 21. December vor dem Mühlhauser
Thore auf dem Platze, wo jetzt das Schützenhaus steht,
ein Mägdlein von 16 bis 17, nach andern von 14 Jahren,
enthauptet, und der Körper verbrannt. Das unglückliche
Mädchen war Barbara Wenzelin geheißen, die Tochter
Hans Wenzels von Grumbach. Ihr Verbrechen bestand in Zauberei,
und durch Hülfe der Tortur hatte sie wirklich eingestanden,
daß sie von einer Frau aus Zimmern, welche deshalb bereits
ebenfalls hingerichtet worden war, mittelst eines schwarzen
Pulvers und vieler teufelischer Künste das Müusemachen
gelernt habe, daß sie Christum feierlich verschworen
habe, daß ihr die Frau aus Zimmern in der Gestalt eines
Knechtes, den sie mit Namen nannte, einen Buhlen mit einem
Pferdefuße zugeführt habe. Der Richter dieses armen
verführten Mädchens, welches das Opfer ihrer Zeit
wurde, war Martin Germann, ein hiesiger Amtmann, welcher durch
seinen finstern Eifer, mit dem er vermeintliche Hexen und
Zauberer verfolgte, durch eine Menge von Herenprozessen, welche
er führte, und durch eine zahlreiche Reihe von Opfern,
die unter dem Schwerte des Nachlichters und auf den Holzstößen
seiner Justiz unterlagen, in jener Zeit einen großen
Ruf sich erworben hat, um den ihn Niemand beneiden wird.
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Anmerkung: Das Geständnis der Barbara Wenzel
kam erst durch Anwendung der Tortur am zweiten Tag zustande.
Nach den Ausführungen, war die Wenzel ein geistig schwaches
Mädchen, die durch die Folter bis zur Bewustlosigkeit
nach Ihrer Mutter schrie. Es sei nur soviel erwähnt,
dass Verhöre dieser Art in drei Stufen verliefen, bei
denen der Ausführende bei jeder Stufe perfider und brutaler
wurde. Im Spiel waren der Schwippgalgen (Streckbank), Daumen-
und Beinschrauben, Schraubstöcke und angespitzte Holzsplitter.
Einen Tag vor der Hinrichtung der Barbara Wenzel, wurde diese
erneut verhört. In diesem Verhör belastete sie,
ihre Tante Catharina Zinke (die Schwester ihres Vaters) so
schwer, daß diese Frau aus Nägelstedt, ebenfalls
als Hexe angeklagt wurde.
Nachfolgend ein Auszug der Gerichtsakten aus dem Hexenprozess
gegen Catharina Zinke.
Actum den 20. Xbris 1658.
Demnach man gewiße nachricht gehabt daß das gefangene
Mägdlein (Barbara Wenzel) zu Salza Mengen tienstages
justiziret werden sollen, Alß seindt diese beyde Personen
Hanß Raz jun. Undt Hanß Etenach zu Neilstedt nach
Langen Salza ins Ambt abgeferttiget, undt Ihnen befohlen,
bey vorgehender Confession durch den Geistlichen noch endlich
zu befragen:
Ob denn Sie noch beständig undt begarrlich uff Ihres
vaters Schwester Catharina Zinkin, so zu Neilstedt gefangen
gehalten würde, bekennen thete, daß dieselbe mit
auff dem Brokkelsberge gewesen und Ihrem Tische mit geseßen,
worauff der Beichtvater Magister Ulpius Sie darüber nicht
alleine vernommen, sondern Ihr auch mit Ernst untersagett,
sie sollte die Warheit sagen, undt nicht etwan auß Haß
und Feindschaft uff die Zinkin nur Beschuldigungen machen,
dann Sie ohne das genug Sünde uff sich hette . Worauf
des Mägdlein mit zusammengefaltetet Händen zur Herrn
Mag. Ulpen und Herrn Amtsschreiber Quisio zu Salza und bey
den Eingangs gemeldeten Personen, gesagett:
"Es wehre nicht anders, alß daß die
Zinkin neben den anderen Personen mit Ihr uffm Brockelsberge
gewesen, worauff Sie auch morgen sterben wolle, Sie thete
Ihrer Muhmen ja nicht Unrecht".
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Die Enthauptung der Barbara Wenzel vor der
Verbrennung waren Zugeständnisse an ihr jugendliches
Alter und wahrscheinlich auch, weil durch ihre Zeugenaussage
Christine Spiering und Catharina Zinke der Hexerei "überführt"
werden konnten. |
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